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Normenlage

Die wichtigsten Tornormen

Toranlagen müssen normkonform nach EN 13241 ausgeführt sein. Zur Einhaltung der normativen Vorschriften sind nicht nur die Hersteller, sondern auch die Instandhaltungsbetriebe verpflichtet.

Unsere Produkte, die als Schutzeinrichtungen an Toranlagen genutzt werden, z.B. als Schließkantensicherung, Einzugsicherung, Torlichtgitter oder voreilende Schließkantensicherung, müssen der EN 12978 entsprechen.

Anbei die grafische Darstellung über die gegenseitigen Verbindungen und Abhängigkeiten von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Normen.

PDFWitt Sensoric wichtige Tornormen

 

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.

Um den Arbeitgebern die Anwendung in der Praxis zu erleichtern, werden vom "Ausschuss für Arbeitsstätten" erläuternde "Arbeitsstättenregeln" (ASR) erarbeitet. Ihnen kann entnommen werden, wie den in der Verordnung festgelegten Anforderungen konkret entsprochen werden kann.

Für Toranlagen gilt die:
"ASR A 1.7 – Technische Regeln für Arbeitsstätten: Türen und Tore"
Diese Verordnung hat folgende Kernanforderungen an den Betrieb von Toranlagen:

  • jährliche Überprüfung der Toranlagen
  • Messung der Betriebskräfte, auch an Toranlagen, die vor Inkrafttreten der europäischen Normen in Betrieb genommen worden sind (kein Bestandsschutz)
  • zwingende Einhaltung der maximalen Betriebskräfte

PDFWitt Sensoric Normenlage Arbeitsstättenverordnung ASR1.7

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